Der Tag der Kinderrechte geht auf eine Initiative von UNICEF zurück. Grundlage der UNICEF-Arbeit ist die „United Nations Convention on the Rights of the Child“ (UN-Kinderrechtskonvention). In Artikel 24 heißt es, dass jedes Kind „das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ hat.
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen – in ihnen werden die Weichen für die körperliche und seelische Gesundheit im gesamten Leben gestellt.
Im Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit (DZKJ) arbeiten Ärztinnen, Ärzte und Forschende daran, dieses Ziel Wirklichkeit werden zu lassen. Unsere gemeinsame Mission lautet: Forschung für Kinder und Jugendliche – für ein gesundes Leben.
Deshalb setzen wir uns an jedem Tag des Jahres dafür ein, optimale Bedingungen für die Forschung zur Kinder- und Jugendgesundheit zu schaffen, Expertisen zu bündeln, Kooperationen zu stärken und neue Erkenntnisse schneller in die Praxis zu bringen. So wollen wir die Gesundheitsversorgung junger Menschen nachhaltig verbessern.
Der Tag der Kinderrechte erinnert uns daran, wie wichtig dieses Engagement ist.